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BVerwG, 08.04.2005 - 1 B 162.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 12.08.2004 - 9 LB 524/02
- BVerwG, 08.04.2005 - 1 B 162.04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2005 - 1 B 162.04
Eine Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328). - BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
Auszug aus BVerwG, 08.04.2005 - 1 B 162.04
Ist ein verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes Erkenntnismittel der Prozesspartei nicht ohne weiteres zugänglich, so muss sie es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, es überprüfen und dann im Einzelnen darlegen, was sie zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36).
- VG Gelsenkirchen, 24.02.2011 - 12 L 21/11
Beamter, Personalratsmitglied, Abordnung, Zustimmung, Mitbestimmung, dienstliches …